ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN





BECK HAUSTECHNIK GmbH

1 Allgemeine Bedingungen

1.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, insbesondere bei Nebenabreden. 

1.2 Die Firma BECK HAUSTECHNIK GmbH arbeitet ausschließlich nach ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Abschlüsse, Vereinbarungen und Leistungen, ohne dass es einer gesonderen Erwähnung bedarf. Mit Entgegennahme der Leistungen durch BECK HAUSTECHNIK GmbH gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen als angenommen.

2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise sind Europreise, exklusive Mehrwertssteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.2 Für die Preisgestaltung ist das Angebot maßgebend.

2.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Bei Geschäften mit einem Auftragsvolumen über 10.000 Euro sowie bei Spezialanfertigungen sind Zahlungen, sofern mit dem Kunden keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, wie folgt zu leisten: 1/3 als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung 1/3 vor Ablauf der Hälfte der vorgesehenen Auftragsfrist 1/3 mit Vorlage der Schlussrechnung

2.4 Wenn ein Rechnungsausgleich mit Skonto vereinbart ist, wird zur Skontogewährung der volle Ausgleich aller älteren und fälligen Rechnungen vorausgesetzt.

2.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist BECK HAUSTECHNIK GmbH berechtigt, entweder den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen oder Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Euribor-Satz zu berechnen.

2.6 Ein Kompensations- und Aufrechnungsverbot wird ausdrücklich vereinbart. Der Kunde kann nur solche Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Forderungen unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

2.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt der Kunde die Zahlungen ein oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, werden alle Forderungen der BECK HAUSTECHNIK GmbH sofort fällig. Darüber hinaus ist BECK HAUSTECHNIK GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern und von sämtlichen laufenden Verträgen zurückzutreten, soweit Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht erfolgt. Davon bleibt das Recht der BECK HAUSTECHNIK GmbH auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden, auch für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

2.8 Beim Verkauf von Waren gilt Eigentumsvorbehalt der BECK HAUSTECHNIK GmbH (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung einschließlich der Nebenforderungen aus wiederholter und laufender Geschäftsbeziehung.

 

3 Geräte im Eigentum der BECK HAUSTECHNIK GmbH 

3.1 Jedes von der BECK HAUSTECHNIK GmbH verwendete und auftragsgegenständliche Gerät wird vor Inbetriebnahme auf seine einwandfreie Funktion überprüft. Diese gilt mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden.

3.2 Der Kunde hat für die Stromzufuhr Sorge zu tragen und dafür, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Für sich daraus ergebende Schäden übernimmt BECK HAUSTECHNIK GmbH ausdrücklich keine Haftung.

3.3 Im Falle von gemieteten Geräten gilt als vereinbart, dass der Tag der Aufstellung bzw. Anlieferung der erste Miettag ist und der letzte Miettag jener des Abbaues bzw. der Rücklieferung. Auf- und Abbauarbeiten erfolgen durch Mitarbeiter der BECK HAUSTECHNIK GmbH. Für sämtliche Betriebsstörungen, deren Ursachen nicht in einem Mangel des Gerätes bzw. einem Mangel des Aufbaues liegen, übernimmt die BECK HAUSTECHNIK GmbH keine Haftung. Der Kunde haftet insbesondere für unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, einen von ihm verursachten bzw. nicht rechtzeitig gemeldeten Stromausfall oder eine aus demselben Grund entstandene Unterspannung. All jene Ereignisse liegen im Bereich des Kunden; für notwendige Reparaturen wird eine Verrechnung durch BECK HAUSTECHNIK GmbH unter Anwendung der geltenden Monteursätze bzw. Kosten für Ersatzteile vorgenommen.

3.4 Nach Mietbeginn haftet der Kunde für sämtliche Schäden an den Geräten der BECK HAUSTECHNIK GmbH, selbst wenn diese nur leicht fahrlässig herbeigeführt werden. Außerdem übernimmt der Kunde die Haftung für rechtswidrig schuldhaft herbeigeführte Schäden und für solche Schäden, die BECK HAUSTECHNIK GmbH an diesen Geräten durch Diebstahl oder Zerstörung entstehen.

3.5 BECK HAUSTECHNIK GmbH ist berechtigt, bei Beschädigung oder Zerstörung eines Gerätes den Zeitwertschaden sowie die Kosten für entgangenen Gewinn durch den Verlust oder die Beschädigung des Gerätes zu verrechnen.

 

4 Gewährleistung 

4.1 Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen drei Tagen nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich durch den Kunden bei BECK HAUSTECHNIK GmbH anzuzeigen. Der Kunde kann Preisminderung bzw. Wandlung nur verlangen, wenn die Erfüllung der Herstellungsansprüche (Verbesserung oder Austausch) unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist oder wenn sich die BECK HAUSTECHNIK GmbH weigert, die Verbesserung oder den Austausch vorzunehmen.

4.2 Mängel, die durch eine fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden selbst oder Dritte entstehen, die in keinerlei Vertragsverhältnis zu BECK HAUSTECHNIK GmbH stehen, sowie durch fehlerhafte Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten sowie einen ungeeigneten Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden der BECK HAUSTECHNIK GmbH zurückzuführen sind, können keinerlei Gewährleistungsansprüche des Kunden begründen.

 

5 Schadenersatz

5.1 Für den Fall eines Schadenseintritts ist der Kunde berichts- und beweispflichtig. Es gilt als vereinbart, dass der Schaden vom Kunden zu dokumentieren ist. In dem Fall ist binnen drei Tagen eine schriftliche Anzeige erforderlich. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

5.2 Werden durch den Kunden oder Dritte die von BECK HAUSTECHNIK GmbH errichteten Vorkehrungen ganz oder teilweise entfernt oder unwirksam gemacht, haftet BECK HAUSTECHNIK GmbH nicht für dadurch entstehende Schäden. Dies gilt auch bei unerlaubter Manipulation an Geräten oder Aufbauten.

 

6 Folgeschäden 

6.1 Für Folgeschäden wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen und Arbeiten durch Dritte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass BECK HAUSTECHNIK GmbH Bau- oder Leitungspläne zur Verfügung gestellt werden, um Schäden in Decken oder Wänden, etwa an Leitungen oder Rohren, zu vermeiden. Für den Fall, dass derartige Bau- oder Leitungspläne dem Kunden nicht vorliegen, übernimmt BECK HAUSTECHNIK GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Unkenntnis der Lage von Rohren oder Leitungen entstehen.

 

7 Gerichtsstand / Erfüllungsort

7.1 Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hilden. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Jedwede Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bzw. der Vertragsbeziehung bedürfen der Schriftform.

 

8 Salvatorische Klausel

8.1 Sollten einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sollten sich die diesen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen ändern, so gelten die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis der Parteien zueinander als vereinbart, sofern diese zwingenden Charakter auch für kaufmännische Rechtsgeschäfte haben. An Stelle unwirksamer Bestimmungen treten jene, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.





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